Probezeit richtig nutzen: Beurteilung, Feedback, Entscheidung

Hubertus Dejl
Geschäftsführer und Gründer, GIANT-HR · 23. September 2026
Im mittelständischen Alltag geht die Probezeit neuer Mitarbeitender oft im operativen Tagesgeschäft unter. Die ersten sechs Monate verstreichen, ohne dass eine strukturierte Bewertung stattfindet – bis dann kurz vor Ablauf der Frist panisch entschieden werden muss. Das ist riskant und teuer. Eine professionell genutzte Probezeit ist das wichtigste Instrument, um Fehlbesetzungen zu korrigieren, bevor sie durch den gesetzlichen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zu einer finanziellen und organisatorischen Belastung werden.
Rechtlicher Rahmen und Kündigungsfrist in der Probezeit
Die Probezeit ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, aber in der Praxis Standard. Sie kann für maximal sechs Monate vereinbart werden. Das entscheidende rechtliche Instrument in dieser Phase ist die verkürzte Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 3 BGB. Demnach kann das Arbeitsverhältnis während der vereinbarten Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden – und zwar ohne Angabe von Gründen.
Für Geschäftsführer bedeutet das: Diese Frist bietet maximale Flexibilität. Wichtig ist jedoch, dass die Kündigung so ausgesprochen werden muss, dass sie dem Mitarbeitenden spätestens am letzten Tag der sechsmonatigen Probezeit nachweislich zugeht. Wird die Frist auch nur um einen Tag verpasst, greift der volle Kündigungsschutz, und eine Trennung wird deutlich komplizierter und teurer.
Strukturierte Beurteilung statt Bauchentscheidung
Um am Ende nicht aus dem Bauch heraus entscheiden zu müssen, braucht es einen klaren Prozess. Eine strukturierte Beurteilung stützt sich auf drei Säulen: fachliche Eignung, methodische Kompetenz und kulturelle Passung (Cultural Fit).
Definieren Sie bereits beim Onboarding messbare Ziele für die ersten drei und sechs Monate. Halten Sie nach jeweils sechs Wochen, drei Monaten und kurz vor Ende der Probezeit formalisierte Feedbackgespräche ab. Nutzen Sie dafür einen festen Kriterienkatalog.
| Beurteilungsbereich | Worauf es ankommt | Typische Stolperfalle |
|---|---|---|
| Fachkompetenz | Erledigung von Aufgaben, Qualität, Tempo | Zu hohe Erwartungen an die Einarbeitungszeit |
| Arbeitsweise | Selbstständigkeit, Struktur, Problemlösung | Nur Mikromanagement statt Vertrauen |
| Sozialkompetenz | Teamfähigkeit, Kommunikation, Feedbacknahme | Konflikte ignorieren in der Hoffnung, sie lösen sich |
Die häufigsten Fehler in der Praxis
In vielen Unternehmen scheitert die Probezeit nicht am neuen Mitarbeitenden, sondern am Management. Zu den schwerwiegenden Fehlern gehört die mangelnde Kommunikation. Wenn ein Mitarbeiter sechs Monate lang nie hört, dass er hinter den Erwartungen zurückbleibt, ist eine Kündigung am Ende rechtlich zwar machbar, aber menschlich unfair und für das Team schwer vermittelbar.
Ein weiterer Fehler ist das Aufschieben von Entscheidungen. Wenn sich nach vier Monaten abzeichnet, dass es nicht passt, bringt ein langes Zuwarten keine Wende mehr. Die Verlängerung der Probezeit ist im Übrigen nur dann möglich, wenn die ursprüngliche Probezeit kürzer als sechs Monate war – die Gesamtdauer darf sechs Monate keinesfalls überschreiten.
Praxis-Tipp: Setzen Sie sich für jeden neuen Mitarbeitenden im Kalender feste Wiedervorlagen für ein Zwischengespräch nach drei Monaten und das finale Probezeitgespräch nach fünf Monaten. Dokumentieren Sie die vereinbarten Ziele und das Feedback schriftlich, damit Sie im Ernstfall eine rechtssichere und nachvollziehbare Entscheidung treffen können.
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Hubertus Dejl
Geschäftsführer und Gründer, GIANT-HR
Hubertus Dejl ist Geschäftsführer und Gründer von GIANT-HR. Der HR-Experte begleitet mittelständische Unternehmen bei komplexen Personalprojekten und verantwortet die Bereiche Personalleitung (CHRO on demand), HR-Digitalisierung, Akademie und Compliance. Sein Anspruch: Personalarbeit nach dem Leitbild des ehrbaren Kaufmanns.
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