Ein Service von GIANT-HR – Die externe Personalabteilung
Alle FachbeiträgeCompliance

Homeoffice und mobiles Arbeiten: Regelungen, die wirklich funktionieren

Hubertus Dejl

Hubertus Dejl

Geschäftsführer und Gründer, GIANT-HR · 14. Oktober 2026

Die Diskussion um Homeoffice und Präsenztage ist in vielen mittelständischen Unternehmen längst emotional aufgeladen. Auf der einen Seite fordern Fachkräfte flexible Arbeitsorte als Selbstverständlichkeit, auf der anderen Seite sorgen sich Geschäftsführer um Unternehmenskultur, Zusammenarbeit und Produktivität. Rechtlich gesehen herrscht oft Wildwuchs: Mündliche Zusagen aus der Pandemiezeit oder formlose E-Mail-Absprachen prägen noch immer den Alltag. Das birgt erhebliche Risiken – von unklaren Haftungsfragen bis hin zu Problemen bei der Rückkehr ins Büro. Um als Arbeitgeber die Kontrolle zu behalten, braucht es klare, rechtssichere Leitplanken.

Die Zusatzvereinbarung als Basis

Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice besteht in Deutschland nach wie vor nicht. Wenn Sie Ihren Mitarbeitern mobiles Arbeiten oder Homeoffice ermöglichen, sollte das niemals per Handschlag oder formloser E-Mail geschehen. Schließen Sie stets eine schriftliche Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag.

In dieser Vereinbarung trennen Sie am besten sauber zwischen klassischer Telearbeit (ein fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz in der Privatwohnung mit strengen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung) und mobilem Arbeiten (flexibles Arbeiten an wechselnden Orten wie der eigenen Wohnung). Für den Mittelstand ist das mobile Arbeiten meist die unkompliziertere Variante, da hier der Aufwand für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes geringer gehalten werden kann.

Arbeitsschutz, Datenschutz und Kosten

Auch außerhalb des Firmengebäudes bleiben Sie als Arbeitgeber in der Verantwortung. Das Arbeitsschutzgesetz gilt im Homeoffice uneingeschränkt. Praktisch bedeutet das: Sie müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Das gelingt im Mittelstand am besten über standardisierte Selbstauskünfte der Mitarbeitenden zu ergonomischen Bedingungen und zur IT-Sicherheit zu Hause.

Beim Datenschutz lautet die Devise: Keine Kompromisse. Der Zugriff auf Unternehmens- und Kundendaten darf ausschließlich über gesicherte VPN-Verbindungen und verschlüsselte Endgeräte erfolgen. Halten Sie zudem fest, wer welche Arbeitsmittel (Laptop, Bildschirm, Headset) stellt und ob Kostenpauschalen gezahlt werden. Die steuerliche Homeoffice-Pauschale von maximal 1.260 Euro pro Jahr (6 Euro pro Tag) wird vom Arbeitnehmer direkt in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und ist keine automatische Arbeitgeberpflicht, sollte in der Kommunikation aber sauber von Fahrtkosten (Pendlerpauschale) abgegrenzt werden.

Den Widerruf rechtssicher regeln

Verändern sich die geschäftlichen Anforderungen oder passt die Leistung im mobilen Arbeiten nicht, möchten viele Unternehmer die Option haben, den Mitarbeitenden wieder komplett in die Präsenz am Unternehmensstandort zu holen. Ein generelles Direktionsrecht, Homeoffice einseitig und jederzeit per Weisung zu entziehen, ist rechtlich riskant, wenn das Modell jahrelang fest etabliert war oder im Vertrag verankert wurde.

Nehmen Sie deshalb zwingend eine eindeutige Widerrufsklausel in die Zusatzvereinbarung auf. Bewährte Praxis sind sachliche Gründe für einen Widerruf (zum Beispiel wesentliche Änderungen der Arbeitsprozesse, Wegfall des Tätigkeitsbereichs oder dauerhafte Leistungs- und Kommunikationsdefizite) sowie eine angemessene Ankündigungsfrist von vier bis sechs Wochen.

Praxis-Tipp: Formulieren Sie Homeoffice-Regelungen nicht als unumstößliches Recht auf Ewigkeit, sondern vereinbaren Sie beispielsweise ein Kontingent von maximal zwei Tagen mobiler Arbeit pro Woche mit einer Kündbarkeit der Zusatzvereinbarung bei betrieblicher Notwendigkeit. So bewahren Sie sich die unternehmerische Flexibilität.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Keine Rechtsberatung – keine Haftung – Wissen aus der HR-Praxis. Dieser Beitrag beruht auf langjähriger Praxiserfahrung in der Personalarbeit. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall; eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität wird nicht übernommen.

Transparenzhinweis gem. Art. 50 EU-KI-Verordnung: Inhalte auf dieser Seite wurden mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und von unseren Experten persönlich geprüft und freigegeben.

Einmal im Monat · Für den Mittelstand

GIANT-HR Praxisbrief

Einmal im Monat: praktische HR-Impulse für den Mittelstand, ein Schwerpunktthema, konkrete Praxistipps und Antworten aus ‚Frag den Personaler‘.

Ein eigenständiges HR-Schwerpunktthema zeigt, wie eine externe Personalabteilung im Unternehmensalltag unterstützt. „Frag den Personaler“ ist als Rubrik dabei.

Ihre Einwilligung im Anmeldeformular:

Ich möchte den monatlichen GIANT-HR Praxisbrief per E-Mail erhalten.

Zum Anmeldeformular (öffnet in einem neuen Tab)

Das Formular öffnet in einem neuen Tab. Diese Seite bleibt geöffnet; schließen Sie den Formular-Tab, um hier weiterzulesen. Sie erhalten zunächst eine Bestätigungs-E-Mail. Erst nach dem Klick auf den Bestätigungslink ist Ihre Anmeldung abgeschlossen. Jederzeit über den Abmeldelink in jeder Ausgabe abbestellbar.

Anbieter: GIANT-HR Mittelstandsberatung GmbH. Für Anmeldung und Versand nutzen wir Brevo. Das externe Formular und dessen reCAPTCHA-Spamschutz werden erst durch Ihren Klick geöffnet; hier erfassen wir keine Anmeldedaten und laden kein Brevo-Formular automatisch. Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung (neuer Tab).

HR-Praxiswissen, keine Rechtsberatung oder individuelle Fallprüfung; keine Haftungsübernahme.

Hubertus Dejl

Hubertus Dejl

Geschäftsführer und Gründer, GIANT-HR

Hubertus Dejl ist Geschäftsführer und Gründer von GIANT-HR. Der HR-Experte begleitet mittelständische Unternehmen bei komplexen Personalprojekten und verantwortet die Bereiche Personalleitung (CHRO on demand), HR-Digitalisierung, Akademie und Compliance. Sein Anspruch: Personalarbeit nach dem Leitbild des ehrbaren Kaufmanns.

Haben Sie eine ähnliche Frage in Ihrem Unternehmen?

Stellen Sie sie kostenlos in unserer HR-Sprechstunde – oder sprechen Sie direkt mit uns über Ihre Personalarbeit.

Personalarbeit abgeben, Zeit fürs Kerngeschäft gewinnen.

GIANT-HR ist die externe Personalabteilung für den Mittelstand – transparent abgerechnet, ohne eigene HR-Stelle. Lernen Sie uns in einem unverbindlichen Gespräch kennen.