Betriebliche Altersvorsorge: Pflichten und Chancen für Arbeitgeber

Hubertus Dejl
Geschäftsführer und Gründer, GIANT-HR · 19. August 2026
Als Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens stehen Sie bei der Personalvorsorge vor einer doppelten Herausforderung: Sie müssen gesetzliche Pflichten erfüllen und gleichzeitig im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte attraktiv bleiben. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet hierfür das ideale Fundament, sofern sie strategisch aufgesetzt ist und nicht nur als lästiger Verwaltungsaufwand verstanden wird.
Gesetzliche Zuschusspflicht und Durchführungswege
Seit dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei einer Entgeltumwandlung einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Betrags an die Versorgungseinrichtung weiterzuleiten, sofern durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Diese Regelung gilt für alle seit 2019 abgeschlossenen Verträge und seit 2022 für den Bestand. Für den Arbeitgeber ist das wirtschaftlich attraktiv, da die Entgeltumwandlung im gleichen Zug die eigenen Sozialabgaben senkt. Bei den Durchführungswegen dominieren im Mittelstand die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds. Die Direktversicherung über den Lohnabzug ist dabei administrativer Standard und für HR mit dem geringsten Aufwand verbunden.
Die bAV als strategisches Bindungsinstrument
Reine Entgeltumwandlung reicht heute oft nicht mehr aus, um Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Wer als Arbeitgeber im Mittelstand herausstechen will, arbeitet mit arbeitgeberfinanzierten Bausteinen oder attraktiven Matching-Modellen. Wenn das Unternehmen beispielsweise jeden Euro Eigenleistung des Mitarbeiters bis zu einer gewissen Obergrenze verdoppelt, entsteht ein spürbarer Mehrwert für die Belegschaft. Das stärkt die Loyalität und positioniert den Betrieb im regionalen Wettbewerb als vorausschauenden Arbeitgeber.
Risiken minimieren und Prozesse verschlanken
Haftungsrisiken lauern vor allem bei der Zusageform und bei unsauberer Beratung. Der Arbeitgeber haftet für die zugesagte Leistung, weshalb rückdeckungsfähige Durchführungswege wie die Direktversicherung die sicherste Wahl für den Mittelstand darstellen. Zudem bindet die Verwaltung oft unnötig Kapazitäten in der Personalabteilung. Hier empfiehlt sich die Auslagerung an spezialisierte Makler oder digitale Plattformen, die die Schnittstellen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung sauber abbilden.
Praxis-Tipp: Führen Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen bAV-Verträge durch und prüfen Sie, ob die Pflichtzuschüsse für alle Entgeltumwandlungen korrekt im System hinterlegt sind. Kombinieren Sie die bAV künftig mit einem kleinen arbeitgeberfinanzierten Sockelbetrag – das erhöht die Beteiligungsquote im Schnitt um über 30 Prozent.
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Hubertus Dejl
Geschäftsführer und Gründer, GIANT-HR
Hubertus Dejl ist Geschäftsführer und Gründer von GIANT-HR. Der HR-Experte begleitet mittelständische Unternehmen bei komplexen Personalprojekten und verantwortet die Bereiche Personalleitung (CHRO on demand), HR-Digitalisierung, Akademie und Compliance. Sein Anspruch: Personalarbeit nach dem Leitbild des ehrbaren Kaufmanns.
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